Folgende Abschlüsse kann eine Realschule in Niedersachsen vergeben:

Der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Dies ist das Standardziel eines Schülers oder einer Schülerin einer Realschule. Man erreicht diesen Abschluss,

  • wenn man in den Fächern mit einer schriftlichen oder mündlichen Abschlussprüfung in höchstens einem Fach eine nicht ausreichende Leistung (“5”) erbracht hat und
  • wenn man am Ende der Klasse 10 die Mindestanforderungen in allen Fächern erfüllt. Dies bedeutet, dass alle Noten mindestens ausreichend (4) sein müssen.
  • Aber – keine Regel ohne Ausnahme! Bei einer “5” in einem Fach wird trotzdem noch der Abschluss erteilt. Und auch noch bei zwei “Fünfen” in vielleicht nicht so entscheidenden Fächern kann die Klassenkonferenz noch einen Abschluss zuerkennen, wenn deutlich bessere Noten in anderen Fächern diese Mängel ausgleichen.

Mit dem Sekundarabschluss I kann eine Schülerin oder ein Schüler alle berufsbildenden Schulen besuchen und die damit verbundenen Lehrberufe ergreifen. Sie oder er kann weiterhin eine Vielzahl von Berufsfachschulen besuchen, nach deren Abschluss weitere berufliche Möglichkeiten wie z.B. nicht-ärztliche Heilberufe, Assistenten usw. offen stehen. Und nach einer beruflichen Ausbildung eröffnen sich mit dem Realschulabschluss die Wege zu vielen Fachschulen und Fachoberschulen, um sich weiter zu qualifizieren.

Der erweiterte Sekundarabschluss I – erweiterter Realschulabschluss

Dies ist der hochwertigste Abschluss, den eine Realschule vergeben kann. Über die Bedingungen für den normalen Realschulabschluss hinaus muss dazu das Zeugnis insgesamt bessere Noten aufweisen:

  • alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer zusammen müssen im Durchschnitt mindestens befriedigend (3,0) sein und
  • die drei Hauptfächer (Mathematik, Deutsch und Englisch) müssen ebenfalls im Durchschnitt mindestens befriedigend (3,0) sein. Man kann also nicht mit einer “1” in Sport eine “4” in Mathe ausgleichen.

Mit dem erweiterten Realschulabschluss lässt sich natürlich alles das tun, was auch der normale Realschulabschluss ermöglicht. Darüber hinaus aber – und damit ist auch an dieser Stelle die Öffnung des gesamten Bildungssystems verwirklicht – eröffnet der erweiterte Realschulabschluss den Weg in die Oberstufe eines Gymnasiums oder Fachgymnasiums.

Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Wenn es im 10. Schuljahr nicht mehr so recht geklappt hat, ist dennoch nicht alles verloren! Auch an der Realschule lässt sich der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erreichen – und zwar, wenn höchstens drei Fächer schlechter sind als “ausreichend” (4).
Sind mehr als 3 Fächer schlechter als “4”, reicht es noch zum Hauptschulabschluss.

Und wenn gar schon am Ende der Klasse 9 die Versetzung nach Klasse 10 zum zweiten Mal schief gegangen ist, wird nach den Vorschriften der Hauptschule der Hauptschulabschluss zuerkannt.

Trotz der unterschiedlichen Vergabevoraussetzungen sind diese drei Hauptschulabschlüsse von ihren Berechtigungen her identisch. Sie berechtigen alle zum Besuch einer berufsbildenden Schule und den entsprechenden Berufsausbildungen.